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Neu: Ab 01.07.2023 Entlastung von Eltern mit mehreren Kindern in der Pflegeversicherung

Die Änderung des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sieht vor, dass ab dem 01.07.2023 Eltern mit mehr als einem Kind geringere Beiträge für die Pflegeversicherung.
Arbeitnehmer mit mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind entlastet. Der Abschlag gilt bis zum Ende des Monats, in dem das Kind jeweils sein 25. Lebensjahr vollendet hat. Danach entfällt der Abschlag für diese Kinder.

Folgende Beitragssätze gelten ab dem 01.07.2023:

Beitrag für Gesamtbeitrag Arbeitnehmer
Kinderlose 4,00% 2,30%
Eltern mit einem Kind bzw. mit Elterneigenschaft 3,40% 1,70%
Eltern mit 2 Kindern 3,15% 1,45%
Eltern mit 3 Kindern 2,90% 1,20%
Eltern mit 4 Kindern 2,65% 0,95%
Eltern mit 5 und mehr Kindern 2,40% 0,70%

Der Beitragssatz des Arbeitgebers zur Pflegeversicherung bleibt in jedem Fall gleich.

Mitteilung zu den Kindern erforderlich

Damit der richtige Beitragssatz zur Pflegeversicherung bei der Lohnabrechnung ab 07/2023 berücksichtigt werden kann, muss die Lohnabrechnungsstelle entsprechend informiert werden.
Daher müssen die Anzahl, das Alter und Vorname der Kinder mitgeteilt werden Angaben müssen nur für diejenigen Kinder vorliegen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unabhängig ob sie Kindergeld erhalten oder theoretisch #Kindergeld berechtigt sind. Ältere Kinder werden nicht für die Berechnung der Abschläge berücksichtigt.

Eine Vorlage für Ihre Angaben finden Sie
HIER