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Schlagwort: Grundstückseigentümer

Abgabe einer Feststellungserklärung Grundbesitz – Dringender Handlungsbedarf

Fristverlängerung:

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden, wie die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag aus Länderkreisen erfuhr.

Was verursacht den ganzen Aufwand?

Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die bis dahin geltenden Vorschriften für die Einheitsbewertung nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 Grundgesetz vereinbar sind. Es hat den Gesetzgeber verpflichtet, eine Neuregelung zu veranlassen.

Die Reformgesetze wurden Ende 2019 verabschiedet und sind erstmals für die Grundsteuern des Kalenderjahres 2025 anzuwenden.

Dadurch sind alle Eigentümer von wirtschaftlichen Einheiten mit Grundvermögen, sei es privat genutzt, vermietet, betrieblich oder land – und/oder forstwirtschaftlich genutzt, verpflichtet, eine entsprechende Erklärung abzugeben.

Wer ist betroffen? Zum Beispiel:

  • Eigenheimbesitzer, auch die Seniorin im Austragshäusel
  • Eigentümer, die in der eigenen Eigentumswohnung leben
  • Eigentümer, die eine Eigentumswohnung oder ein Haus oder eine Mietwohnanlage vermietet haben
  • Unternehmer mit mindestens einem Geschäfts- oder Betriebsgrundstück im Anlagevermögen
  • Gesellschaften, die Eigentümer von mindestens einem Grundstück sind
  • Landwirte mit eigenem Grund
  • Eigentümer von eigenen Waldstücken, Fischteichen oder auch brachliegenden oder naturbelassenen Wiesen und Äckern
  • Insgesamt geht es um ca. 36 Millionen Einheiten

Was will der Staat?

Die Finanzverwaltung verlangt eine Art Steuererklärung, um den Einheitswert des Grundstücks auf den Stichtag 01.01.2022 feststellen zu können. Das gab es schon einmal, nämlich auf den 01.01.1964, manche erinnern sich vielleicht. Diese neue Feststellung ist die Grundlage u. a. für die Bemessung der Grundsteuer.

Was muss der Grundstückseigentümer tun?

Er muss die Erklärung im Zeitraum 01.07.2022 bis 31.10.2022 der Finanzverwaltung in elektronischer Form übermitteln. Eine Verlängerung des spätesten Abgabetermins wird es voraussichtlich nicht geben.

Was können Sie tun?

Sie können die Erklärung selbst anfertigen und über das Portal der Finanzverwaltung Elster an die Finanzverwaltung übermitteln.

Was können wir für Sie tun?

Die im Bayerischen Ministerialblatt 2022 Nr. 162 am 09.03.2022 veröffentlichte Ausfüllanleitung mit den Formularen umfasst 53 Seiten.

Das Formular finden Sie hier

Wir kennen uns damit nach entsprechenden Weiterbildungen aus und verfügen über eine spezielle Software zur Datenerfassung und Übermittlung. Wir können in Zusammenarbeit mit Ihnen die notwendigen Daten ermitteln und nach Ihrer Genehmigung an die Finanzverwaltung senden.

Da die Zeit knapp bemessen ist und auch noch in die Urlaubszeit fällt, ist Eile geboten. Bitte kommen Sie daher zeitnah auf uns zu, wenn wir für Sie tätig werden sollen.

Als Ansprechpartner können Sie sich direkt an Herrn Volker Reiprich, Steuerberater und Kanzleiinhaber, wenden Telefon: +49 (0) 881 93 55 0 oder schreiben Sie uns einen E-Mail an v.reiprich@sr-steuerberatung.de.

Fristverlängerung:

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden, wie die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag aus Länderkreisen erfuhr.