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Schlagwort: JStG 2022

Das Bundeskabinett hat am 14.9.2022 das JStG 2022 beschlossen.

Das Gesetz sieht u. a. nun zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen die Befreiung kleinerer Anlagen von der Ertragsteuer und einen Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer vor.

Befreiung von der Ertragsteuer:

Mit Wirkung zum 1.1.2023 werden Einnahmen aus Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bis 30 Kilowatt-Peak und aus solchen auf Gebäuden, die überwiegend Wohnzwecken dienen (z.B. Mehrfamilienhäuser) je Wohn- oder Gewerbeeinheit bis 15 Kilowatt-Peak von der Ertragsteuer befreit.

Umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz:

Für die Lieferung, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern soll ab 1.1.2023 ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz gelten, soweit es sich um eine Leistung an den Betreiber der Photovoltaikanlage handelt und die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen oder anderen Wohnungen, installiert wird. Da Photovoltaikanlagenbetreiber bei der Anschaffung der Anlage damit nicht mehr mit Umsatzsteuer belastet werden, müssen diese nicht mehr auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, um sich die Vorsteuerbeträge erstatten zu lassen. Sie sollen damit vom bisherigen Bürokratieaufwand entlastet werden.

Hinweis: Es handelt sich um den Regierungsentwurf, der noch das förmliche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen muss. Daher sind auch Änderungen noch möglich.