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Wichtige Mandanteninformation: Verschärfte Regeln beim Abzug von Bewirtungskosten
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Anforderungen an den steuerlichen Abzug von Bewirtungskosten spürbar verschärft. Um Ihren Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug nicht zu gefährden, bitten wir Sie, ab sofort auf folgende Punkte bei Restaurant- und Bewirtungsbelegen zu achten:
- Nur noch TSE-Kassenbelege akzeptiert: Wenn ein Gastronomiebetrieb eine digitale Registrierkasse nutzt, werden handschriftliche Bewirtungsbelege oder einfache „Kellnerzettel“ vom Finanzamt nicht mehr anerkannt. Der Beleg muss maschinell erstellt und über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) abgesichert sein (erkennbar an Transaktions-
/Seriennummern oder einem QR-Code). - Strenge Vorgaben ab 250 Euro: Bei Rechnungen über 250 EUR reicht es nicht mehr aus, wenn der Gastronom Ihren Namen nachträglich handschriftlich auf der Rechnung vermerkt. Der Name (und für den vollen Vorsteuerabzug auch die Anschrift) des bewirtenden Steuerpflichtigen muss zwingend direkt bei der Ausstellung maschinell erfasst werden.
- Vorsicht bei „Networking“: Kosten für die Bewirtung bei reinen Netzwerkveranstaltungen gelten steuerlich als geschäftlicher Anlass und sind – anders als die Bewirtung eigener Mitarbeiter (100 %) – nur zu 70 % abziehbar.
- Präziser Bewirtungszweck: Allgemeine Angaben wie „Arbeitsgespräch“ oder „Infogespräch“ reichen dem Finanzamt nicht mehr aus. Der Anlass muss
konkret benannt und der geschäftliche Bezug deutlich dargelegt werden. - Digitale Eigenbelege richtig verknüpfen: Wenn Sie Belege digitalisieren oder digitale Eigenbelege nutzen, müssen diese unveränderbar und digital eindeutig mit der Gaststättenrechnung verknüpft sein (z. B. über eine eindeutige Dokumenten-ID oder einen Barcode im Dokumentenmanagementsystem). Ohne diese Zuordnung droht die vollständige Streichung des Abzugs.
Bitte sensibilisieren Sie auch Ihre Mitarbeiter für diese Neuerungen, damit sämtliche Belege bereits beim Restaurantbesuch korrekt ausgestellt werden. Für Fragen zur Umsetzung in Ihrer Buchhaltung stehen wir Ihnen wie gewohnt gerne zur Verfügung.